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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Jörg Rüchel, Bothestr. 4, 44369 Dortmund, Tel. 0231 150 11 34

1.Beauftragung
Mit der Bestellung des Unternehmens erteilt der Kunde einen Auftrag an das Unternehmen Jörg Rüchel. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald eine Bestellung in beidseitiger Absprache zu einem bestimmten Tag oder einer bestimmten Zeit bzw. zu einem bestimmten Ort erfolgt. Dabei ist es unerheblich, ob dies mündlich, fernmündlich oder schriftlich ( Fax, Email oder Post ) erfolgt. Der Auftraggeber sollte bei Transporten eine Ersatzadresse in unmittelbarer Nähe der Abhol- oder Lieferadresse nennen, um eine reibungslose Auslieferung zu ermöglichen.
2.Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Spediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Transportes heranziehen. In diesem Fall geht die Haftung vollständig auf den eingesetzten Frachtführer über.
3. Ladehilfen - Tarifoptionen
Tarif I: Die vereinbarte Transportleistung gilt grundsätzlich von Bordsteinkante zu Bordsteinkante.
Tarif II: Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, gegen Aufpreis die Tragehilfe vom Fahrer mitzubuchen. Da der Fahrer alleine unterwegs ist, muss seitens des Auftraggebers sichergestellt werden, dass ein weiterer Helfer bei Abholung und Anlieferung organisiert wird. Die Tragehilfe wird max. bis in das 2. OG gewährt. Sollte Tragehilfe in höhere Stockwerke vom Auftraggeber gewünscht werden, ist dies mit einem Aufpreis verbunden.
3.1. Bei Gütern, welche aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht von einer einzelnen Person verladen werden können, hat der Auftraggeber für Verladehelfer vor Ort zu sorgen.
4. Zusätzliche Leistungen
Der Spediteur führt unter Wahrung des Interesses des Kunden seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Spediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluß erweitert wird bzw. durch den Spediteur oder einer seiner Erfüllungsgehilfen Abweichungen festgestellt werden.
5.1. Der Frachtführer des Unternehmens Jörg Rüchel verpackt die Möbel in Decken, wenn er dies für nötig hält. Alle Frachtgegenstände werden im Fahrzeug ordnungsgemäß festgezurrt.
5.2. Sicherung von anderen Gütern außer Möbel: Der Absender ist verpflichtet, sämtliche Transportgüter, insbesondere bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen, sowie elektronische Geräte fachgerecht für den Transport zu sichern bzw. transportfertig vorzubereiten. Alle Möbelstücke müssen für den Transport leer geräumt werden, andernfalls erhebt die Firma Jörg Rüchel einen Aufpreis für Mehrfracht.
5.3. Gefahrengüter: Wir transportieren keine Gefahrengüter, keine Motorräder, Roller und andere mit Benzin betriebenen Geräte.
5.4. Transport von zerbrechlichem Frachtgut: Der Absender ist verpflichtet, sämtliche Transportgüter bzw. sämtliche Packstücke, die als zerbrechlich gelten oder zur Gruppe Kleinmaterial gehören, (Glaseinlegeböden, Lampen, Schlüssel für Schränke, Einsteckhülsen für Einlegeböden etc.) gesondert zu sichern, zu kennzeichnen oder transportsicher innerhalb des Transportgutes zu lagern (nur bei Schlüsseln zutreffend). Für Verlust aufgrund unzureichender Sicherung oder Verpackung kann der Spediteur nicht haftbar gemacht werden.
5.5 Paletten: Wir führen keine Palettentransporte durch.
6. Versicherung: Es besteht kein Versicherungsschutz.
7. Aufrechnung: Gegen Ansprüche des Spediteurs ist eine Aufrechnung nach Absprache nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
8. Missverständnisse: Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Helfer des Spediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
9. Nachprüfung durch den Absender: Bei Abholung des Transportgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
10. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts: Der Rechnungsbetrag ist bei Transporten innerhalb Deutschlands spätestens nach Anlieferung vor dem Entladen bar an den Fahrer zu entrichten. Es besteht auch die Möglichkeit, bei Abholung oder per Banküberweisung in Vorkasse zu treten. Eine Abrechnung bei Transporten auf Rechnung ist ausgeschlossen.
11. Anlieferung und Abholung: Wir avisieren den Auftraggeber telefonisch mind. 24 h vor Abholung und Anlieferung. Am Ankunftstag rufen wir nochmals 1 Std. vorher an. Wir fahren die Abhol- und Anlieferadresse nur nach telefonischer Erreichbarkeit an. Dafür ist es Voraussetzung, dass der Auftraggeber eine gültige Rufnummer hinterlässt. Andernfalls kann das Unternehmen Jörg Rüchel vom Vertrag zurücktreten. Bis dahin erbrachte Leistungen werden in Rechnung gestellt.
12. Sonderleistungen:
a)Tarifwechsel: Ein Tarifwechsel ist gegen einen Aufpreis möglich.
b) Mehrfracht wird mit einem Aufpreis berechnet
c) Frachtgüter, die grösser sind als bei Auftragsabschluss angegeben, werden mit einem Aufpreis berechnet.
d) Zwischenlagerung bei Beiladungen ist - soweit nicht anders vereinbart - kostenlos. Bei sperrigen Gütern, die nicht alleine zu tragen sind, kommt ein Aufpreis hinzu.
e) Muss Frachtgut für den Transport vom Frachtführer wegen seiner Sperrigkeit demontiert werden, ist dies mit einem Aufpreis von 20,00 € netto pro angefangener halben Stunde verbunden.
13. Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Umzüge: Bei allen Aufträgen sowie Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Umzügen usw., die von Seiten eines Amtes (wie ARGE, Sozialamt o.ä.) beauftragt werden, fällt grundsätzlich ein Angebotspreis i.H.v 10% des Angebotspreises, jedoch mindestens 20,- € an. Bei Auftragserteilung wird dieser Preis verrechnet. Anderenfalls ist dieser Preis
4 Wochen nach Angebotsabgabe fällig.
14. Storno
14.1. Das Unternehmen Jörg Rüchel kann bei Beiladungen ohne Angabe von Gründen vom Auftrag zurücktreten.
14.2. Der Auftraggeber kann innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten, spätestens jedoch 24 Stunden vor Auftragsbeginn telefonisch oder 36 Stunden per E-Mail. Sollte die Stornierung kurzfristiger erfolgen, werden Stornierungskosten in Höhe der Hälfte des Transportpreises fällig. Sollte der Kunde eine Stornierung bei Abholung der Fracht wünschen, werden 2/3 des Gesamtpreises des Transportes sofort fällig. Falls uns vor der Stornierung Kosten entstanden sind, sind diese vom Auftraggeber zu erstatten.
15. Information Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche beteiligte Personen und Instanzen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Spediteurs zu informieren. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die AGB in Kopie an die Absender oder Empfänger im Rahmen der Auftragsbestätigung gegeben werden und sich diese bestätigen zu lassen.
16. Höhere Gewalt: Die Ausführung der vertraglich zugesagten Leistung kann durch das Eintreten von höherer Gewalt unmöglich und verhindert werden.
17. Gerichtsstand, anwendbares Recht: Für jeden Disput über Ansprüche im Zusammenhang mit dem Transport oder Ansprüchen aus anderen Rechtsgründen gilt deutsches Recht und der ausschließliche Gerichtsstand der Niederlassung des Spediteurs.
18. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Klauseln unwirksam sein, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch im übrigen wirksam bestehen. Die Parteien des Vertrags sind verpflichtet, sollte ein solcher Fall auftreten, hinsichtlich der unwirksamen Regelung eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewolltem Ergebnis am nächsten kommt.

Stand: 09.11.2010

             
 
               
 

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