Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) der Firma Jörg Rüchel, Bothestr. 4, 44369 Dortmund, Tel. 0231
150 11 34
1.Beauftragung
Mit der Bestellung des Unternehmens erteilt der Kunde einen Auftrag
an das Unternehmen Jörg Rüchel. Der Vertrag gilt als abgeschlossen,
sobald eine Bestellung in beidseitiger Absprache zu einem bestimmten
Tag oder einer bestimmten Zeit bzw. zu einem bestimmten Ort erfolgt.
Dabei ist es unerheblich, ob dies mündlich, fernmündlich oder schriftlich
( Fax, Email oder Post ) erfolgt. Der Auftraggeber sollte bei Transporten
eine Ersatzadresse in unmittelbarer Nähe der Abhol- oder Lieferadresse
nennen, um eine reibungslose Auslieferung zu ermöglichen.
2.Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Spediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des
Transportes heranziehen. In diesem Fall geht die Haftung vollständig
auf den eingesetzten Frachtführer über.
3. Ladehilfen - Tarifoptionen
Tarif I: Die vereinbarte Transportleistung gilt grundsätzlich von Bordsteinkante
zu Bordsteinkante.
Tarif II: Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, gegen Aufpreis die Tragehilfe
vom Fahrer mitzubuchen. Da der Fahrer alleine unterwegs ist, muss seitens
des Auftraggebers sichergestellt werden, dass ein weiterer Helfer bei
Abholung und Anlieferung organisiert wird. Die Tragehilfe wird max.
bis in das 2. OG gewährt. Sollte Tragehilfe in höhere Stockwerke vom
Auftraggeber gewünscht werden, ist dies mit einem Aufpreis verbunden.
3.1. Bei Gütern, welche aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht
von einer einzelnen Person verladen werden können, hat der Auftraggeber
für Verladehelfer vor Ort zu sorgen.
4. Zusätzliche Leistungen
Der Spediteur führt unter Wahrung des Interesses des Kunden seine Verpflichtungen
mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Spediteurs gegen
Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind
besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen.
Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach
Vertragsabschluß erweitert wird bzw. durch den Spediteur oder einer
seiner Erfüllungsgehilfen Abweichungen festgestellt werden.
5.1. Der Frachtführer des Unternehmens Jörg Rüchel verpackt die Möbel
in Decken, wenn er dies für nötig hält. Alle Frachtgegenstände werden
im Fahrzeug ordnungsgemäß festgezurrt.
5.2. Sicherung von anderen Gütern außer Möbel: Der Absender ist verpflichtet,
sämtliche Transportgüter, insbesondere bewegliche oder elektronische
Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern,
Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen, sowie elektronische
Geräte fachgerecht für den Transport zu sichern bzw. transportfertig
vorzubereiten. Alle Möbelstücke müssen für den Transport leer geräumt
werden, andernfalls erhebt die Firma Jörg Rüchel einen Aufpreis für
Mehrfracht.
5.3. Gefahrengüter: Wir transportieren keine Gefahrengüter, keine Motorräder,
Roller und andere mit Benzin betriebenen Geräte.
5.4. Transport von zerbrechlichem Frachtgut: Der Absender ist verpflichtet,
sämtliche Transportgüter bzw. sämtliche Packstücke, die als zerbrechlich
gelten oder zur Gruppe Kleinmaterial gehören, (Glaseinlegeböden, Lampen,
Schlüssel für Schränke, Einsteckhülsen für Einlegeböden etc.) gesondert
zu sichern, zu kennzeichnen oder transportsicher innerhalb des Transportgutes
zu lagern (nur bei Schlüsseln zutreffend). Für Verlust aufgrund unzureichender
Sicherung oder Verpackung kann der Spediteur nicht haftbar gemacht werden.
5.5 Paletten: Wir führen keine Palettentransporte durch.
6. Versicherung: Es besteht kein Versicherungsschutz.
7. Aufrechnung: Gegen Ansprüche des Spediteurs ist eine Aufrechnung
nach Absprache nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten
oder rechtskräftig sind.
8. Missverständnisse: Die Gefahr des Missverständnisses anderer als
schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des
Auftraggebers und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte
Helfer des Spediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
9. Nachprüfung durch den Absender: Bei Abholung des Transportgutes ist
der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine
Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
10. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts: Der Rechnungsbetrag ist bei
Transporten innerhalb Deutschlands spätestens nach Anlieferung vor dem
Entladen bar an den Fahrer zu entrichten. Es besteht auch die Möglichkeit,
bei Abholung oder per Banküberweisung in Vorkasse zu treten. Eine Abrechnung
bei Transporten auf Rechnung ist ausgeschlossen.
11. Anlieferung und Abholung: Wir avisieren den Auftraggeber telefonisch
mind. 24 h vor Abholung und Anlieferung. Am Ankunftstag rufen wir nochmals
1 Std. vorher an. Wir fahren die Abhol- und Anlieferadresse nur nach
telefonischer Erreichbarkeit an. Dafür ist es Voraussetzung, dass der
Auftraggeber eine gültige Rufnummer hinterlässt. Andernfalls kann das
Unternehmen Jörg Rüchel vom Vertrag zurücktreten. Bis dahin erbrachte
Leistungen werden in Rechnung gestellt.
12. Sonderleistungen:
a)Tarifwechsel: Ein Tarifwechsel ist gegen einen Aufpreis möglich.
b) Mehrfracht wird mit einem Aufpreis berechnet
c) Frachtgüter, die grösser sind als bei Auftragsabschluss angegeben,
werden mit einem Aufpreis berechnet.
d) Zwischenlagerung bei Beiladungen ist - soweit nicht anders vereinbart
- kostenlos. Bei sperrigen Gütern, die nicht alleine zu tragen sind,
kommt ein Aufpreis hinzu.
e) Muss Frachtgut für den Transport vom Frachtführer wegen seiner Sperrigkeit
demontiert werden, ist dies mit einem Aufpreis von 20,00 € netto pro
angefangener halben Stunde verbunden.
13. Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Umzüge: Bei allen Aufträgen
sowie Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Umzügen usw., die von Seiten
eines Amtes (wie ARGE, Sozialamt o.ä.) beauftragt werden, fällt grundsätzlich
ein Angebotspreis i.H.v 10% des Angebotspreises, jedoch mindestens 20,-
€ an. Bei Auftragserteilung wird dieser Preis verrechnet. Anderenfalls
ist dieser Preis
4 Wochen nach Angebotsabgabe fällig.
14. Storno
14.1. Das Unternehmen Jörg Rüchel kann bei Beiladungen ohne Angabe von
Gründen vom Auftrag zurücktreten.
14.2. Der Auftraggeber kann innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen
vom Vertrag zurücktreten, spätestens jedoch 24 Stunden vor Auftragsbeginn
telefonisch oder 36 Stunden per E-Mail. Sollte die Stornierung kurzfristiger
erfolgen, werden Stornierungskosten in Höhe der Hälfte des Transportpreises
fällig. Sollte der Kunde eine Stornierung bei Abholung der Fracht wünschen,
werden 2/3 des Gesamtpreises des Transportes sofort fällig. Falls uns
vor der Stornierung Kosten entstanden sind, sind diese vom Auftraggeber
zu erstatten.
15. Information Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche beteiligte
Personen und Instanzen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Spediteurs zu informieren. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass
die AGB in Kopie an die Absender oder Empfänger im Rahmen der Auftragsbestätigung
gegeben werden und sich diese bestätigen zu lassen.
16. Höhere Gewalt: Die Ausführung der vertraglich zugesagten Leistung
kann durch das Eintreten von höherer Gewalt unmöglich und verhindert
werden.
17. Gerichtsstand, anwendbares Recht: Für jeden Disput über Ansprüche
im Zusammenhang mit dem Transport oder Ansprüchen aus anderen Rechtsgründen
gilt deutsches Recht und der ausschließliche Gerichtsstand der Niederlassung
des Spediteurs.
18. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Klauseln unwirksam
sein, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch im übrigen
wirksam bestehen. Die Parteien des Vertrags sind verpflichtet, sollte
ein solcher Fall auftreten, hinsichtlich der unwirksamen Regelung eine
Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewolltem Ergebnis am nächsten
kommt.
Stand: 09.11.2010